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Glossar Ganztagsschule

Die Schullandschaft mit ihrer spezifischen Terminologie kann ein ziemlicher Dschungel sein. Dieses Glossar soll Ihnen dabei helfen, sich in diesem Urwald zurechtzufinden, indem es Grundbegriffe aus dem Themenfeld Ganztagsschule kurz und unkompliziert erklärt, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Denn es gilt: Wenn die Begriffe nicht klar sind, sind auch die Dinge nicht klar.

Additives Organisationsmodell: meist ein an offenen Ganztagsschulen vorfindbares Modell, bei dem die Lernenden am Vormittag unterrichtet werden und der Nachmittag durch Angebote wie Hausaufgabenbetreuung, Förderkurse und Ganztagsangebote gestaltet wird, was enge Absprachen und Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Personengruppen nötig macht und meist zu einer nur losen konzeptionellen Verzahnung führt

 

(Ganztags­-)Angebot: auch außerunterrichtliche Angebote oder GTA, einzelnes Angebot mit einer pädagogischen Intention innerhalb des Ganztags, dass zwar außerhalb des Unterrichts (i.d.R. nachmittags) stattfindet, aber in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht steht und bei dem keine Benotung der Kinder und Jugendlichen vorgenommen wird bspw. offene Spielangebote, themenbezogene Angebote oder Förderangebote (1)

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Angebotsbreite: auch Angebotsprofil oder Angebotsvielfalt, meint, wie viele (unterschiedliche) inhaltliche Angebote den Schüler*innen angeboten werden

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Angebotskonzept: auch Angebotsplan, lernzielorientierte, forschungsbasierte und begründete organisatorische, pädagogische und didaktisch-methodische Planung eines einzelnen Ganztagsangebots, das Ziele, Inhalte, Zeitrahmen und Hinweise zur Durchführung enthält

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Angebotsleitung: auch Honorarkraft oder Kursleitung, Person, die im Ganztag einzelne Angebote mit Kindern und Jugendlichen durchführen, bspw. Lehrkräfte, Erzieher*innen oder Mitarbeitende eines Kooperationspartners (1)

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Angebotsplan: siehe Angebotskonzept

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Angebotsprofil: siehe Angebotsbreite 

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Angebotsvielfalt: siehe Angebotsbreite

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Arbeitsgemeinschaften: auch AGs, sind außerunterrichtliche Angebote, die im Gegensatz zu Ganztagsangeboten in keinem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen

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Außerschulische Kooperation: meint die Zusammenarbeit zwischen Ganztagsschulen bzw. Schulen mit Ganztagsangeboten und außerschulischen Institutionen (frei-gemeinnützige, öffentliche, gewerbliche Anbieter, Finanzierungspartner oder Lernpartner wie andere Schulen) in Bereichen wie bspw. Kultur, Sport und Umwelt, die unterrichtsergänzende sowie zusätzliche Bildungsangebote anbieten

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Außerschulische Partner: Personen, Gruppen und Institutionen, die auf Basis einer Kooperations- oder Honorarvereinbarung oder ehrenamtlich Angebote für den Ganztag bereitstellen, beispielsweise Vereine, Initiativen, Verbände, Stiftungen oder Musik- und Kunstschulen

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Außerunterrichtliche Angebote: siehe (Ganztags-)Angebote

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Beaufsichtigung: gilt als eine der wichtigsten Aufgaben des (nicht) pädagogischen Personals mit dem Ziel, die Schüler*innen und die sachliche Ausstattung präventiv, kontinulierlich, aktiv, altersangemessen und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse vor Schädigungen zu schützen sowie die Gefährdung Dritter zu vermeiden

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Betreuung: meint im Gegensatz zur Beaufsichtigung Orte der Bildung und Erziehung, in denen schul- und kindheitspädagogische Fachkräfte (bspw. Erzieher*innen) vorrangig mit nicht vermittelnden Formen (bspw. Vorbereitung von Orten für freies kindliches Spiel, unbeaufsichtigte Räume, freizeitpädagogische Angebote) aber auch mit vermittelnden Formen (bspw. konkreten Angeboten wie Neigungsgruppen und GTAs) gezielt das kindliche / jugendliche Streben nach Lebensmeisterung (bspw. Gefühlsbildung und -erziehung, Schulversagen, Prüfungsangst, Erfolgsorientierung, Identitätsprobleme) unterstützen

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Bikini-Modell: eine auf den Schulforscher Heinz Günter Holtappels zurückgehende spöttische Bezeichnung für additive Organisationsmodelle von Ganztagsschulen, bei denen die Aktivitäten am Vormittag (Unterricht) und Nachmittag (Ganztagsangebote) wie zwei separate Teile unverbunden nebeneinander stehen, wodurch nur das Nötigste abgedeckt ist, was meist in einer pragmatischen Entscheidung (örtliche, finanzielle und personelle Gegebenheiten) und nicht einer programmatischen Entscheidung für die Einrichtung einer Ganztagsschule begründet liegt

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Bildungsbenachteiligung: als bildungsbenachteiligt gelten Kinder und Jugendliche, auf die mindestens eine der folgenden Risikolagen zutrifft: Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen, bildungsfernes Elternhaus

 

Bildungslandschaften: sind langfristig angelegte, professionell gestaltete, auf gemeinsames, planvolles Handeln abzielende und kommunalpolitisch gewollte Netzwerke zum Thema Bildung, die ausgehend von der Perspektive des lernenden Subjekts in einem klar definierten lokalen Raum formale Bildungsorte, außerschulische Angebote und informelle Lernwelten umfassen

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Erweitertes Führungszeugnis: erteilt Auskunft über bestehende Strafbestände (u.a. Sexualdelikte) einer Person und ist notwendig, wenn diese in beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit in Kontakt mit Minderjährigen tritt wie im Rahmen von Ganztagsangeboten (§ 30a Abs. 1 BZRG)

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Evaluation: wird verstanden als der Prozess des systematischen Sammelns und Analysierens von Daten/Informationen, mit dem Ziel, an Kriterien orientierte Bewertungsurteile zu ermöglichen, die begründet und nachvollziehbar sind

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Fachempfehlung für GTA an sächsischen Schulen: Handreichung mit Orientierungscharakter, welche als Grundlage zur Unterstützung sowie Beratung von sächsischen Schulen mit Ganztagsangeboten in den Bereichen Bildung sowie Erziehung (u.a. Wahrnehmung gesteigerter Eigenverantwortung, organisatorische und inhaltliche Rahmenbedingungen von Ganztagsangeboten, Umsetzung verschiedener Ganztagskonzeptionen) dient

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Fachkraft-Kind-Relation: bestimmt, um wie viele Kinder sich eine Fachkraft tatsächlich kümmert und berücksichtigt dabei Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit, Fortbildungen etc.), wodurch sie i.d. R. ca. 30% über dem Personalschlüssel liegt

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Fachkräftegebot: ein öffentlicher Träger darf nur solche Personen hauptberuflich mit entsprechenden Aufgaben betrauen, die über notwendiges Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen und persönlich geeignet sind, wobei als Fachkräfte hier bspw. Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen, Kindheitspädagog*innen und Diplom-, Heil- und Sonderschulpädagog*innen gelten

 

Fachpädagog*in für Ganztagsschulen: IHK-anerkannte Fortbildung der Akademie für Ganztagspädagogik (AfG), die Absolvent*innen ein vielfältiges, praxisnahes Fachwissen vermittelt und sie auf die Anforderungen in Ganztagsschulen, der Mittagsbetreuung und dem Hort vorbereitet

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Freiwillige Ganztagsschule: spezifische Terminologie für offene Ganztagsschulen im Saarland, die eine Halbtagsschule mit freiwillig wählbarem Nachmittagsangebot meint

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Führung: meint als eine Leitungsaufgabe von Schulleitungen sowohl die Fähigkeit einer Schulleitung, andere zu inspirieren, zu motivieren und zu überzeugen und sich damit um die Qualität ihres beruflichen Handelns zu kümmern (personale Führung), als auch die Binnengliederung einer Schule („Innenarchitektur“) mit Hilfe von Organigrammen, Zuständigkeitsregelungen, Leistungsverträgen, Projektbeschreibungen, Zielvorgaben oder Konferenzen und Teams aufzubauen (strukturelle Führung)

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Ganztag: institutionalisierte pädagogische Kontexte, in denen sich Kinder und Jugendliche den ganzen Tag über aufhalten, wie die (rhythmisierte) Ganztagsschule, die Kombination von Schule und Hort oder andere ganztägige Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (1)

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Ganztagsbildung: fokussiert einen ganzheitlichen Bildungs- und Persönlichkeitsentwicklungsprozess sowohl im Rahmen der Schule als auch außerhalb davon, der in einem kooperativen Ansatz von verschiedenen Institutionen bzw. Einrichtungen abgestimmt und gleichberechtigt umgesetzt wird und hebt sich dadurch von dem eher durch schulisches Lernen geprägten Begriff der Ganztagsschule ab

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Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG): auf dem Grundgesetz (Artikel 104c) basierende Finanzhilfe des Bundes im Umfang von 3,5 Milliarden Euro, welche dem Ausbau von Bildungs- sowie Betreuungsangeboten für Lernende im Ganztag des Primarbereichs dient

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Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG):  auf dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) basierende rechtliche Grundlage, die von 2026 bis 2029 stufenweise einen bundesweiten Ganztagsanspruch für alle Schüler*innen der ersten bis vierten Klasse im Umfang von acht Betreuungsstunden an allen Werktagen bis zu einer maximal vierwöchigen Schließzeit in den Schulferien regelt

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Ganztagskonzept: auch GTA-Konzept, Konzept das sich aus dem Schulprogramm ableitet und vor dem Hintergrund des spezifischen Sozialraums Aussagen zur Gestaltung des Ganztags macht wie den organisatorischen Rahmenbedingungen, den pädagogischen Schwerpunkten, den konkreten Inhalten, den Kooperationspartnern, der Verzahnung von Angebot und Unterricht und der Qualitätssicherung und Evaluation

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Ganztagskoordination: auch GTA-Koordination, spezifische Funktionsstelle als Einzelperson oder Team, welche im Auftrag der Schulleitung die gemeinsamen Vorhaben mit außerschulischen Partnern koordiniert, als Bindeglied zwischen Lehrkräften und außerschulischen Partner fungiert, zwischen allen Beteiligten die Kommunikation sicherstellt, den Ganztag organisatorisch verwaltet und die Letztverantwortung für die Bereiche Konzept- und Qualitätsentwicklung sowie Evaluation übernimmt

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Ganztagsschule: laut Minimaldefinition der Kultusminister*innenkonferenz Schulen der Primar- und Sekundarstufe I, die an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schüler*innen bereitstellen, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst; an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schüler*innen ein Mittagessen bereitstellt; an der die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen

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Ganztagsschule in Angebotsform: spezifische Terminologie für offene Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz, die an 4 Tagen in der Woche ein Ganztagsangebot von 8 bis 16 Uhr vorsehen

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Ganztagsschule in verbindlicher Form: spezifische Terminologie für gebundene Ganztagsschulen in Baden-Württemberg

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Ganztagsschule in Wahlform: spezifische Terminologie für offene Ganztagsschulen in Baden-Württemberg

 

Ganztagsschulverband e.V.: bundesweiter Mitgliederverband, der ehrenamtlich die Interessen aller ganztägig arbeitenden Schulen sowie des in ihr beschäftigten Personals vertritt

 

Ganztagsteam: alle Personen, die an der Organisation, Planung oder Durchführung des Ganztagsangebots beteiligt sind, zum Beispiel die Leitung des Ganztags, Pädagog*innen, die Angebotsleitung etc. (1)

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Gebundene Ganztagsschule: auch vollgebundene Ganztagsschule, Schule, an der sich alle Schüler*innen verpflichten, an den Ganztagsangeboten teilzunehmen

 

Gelenkte Freizeit: meint schwerpunktmäßig gestaltete Freizeit, bei der Schüler*innen aus einem vorgegebenen Angebot von Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung auswählen, bspw. organisierte und geleitete Kreativkurse, Musikwerkstätten, Sportkurse oder die Schülerzeitung

 

GTA-Konzept: siehe Ganztagskonzept

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GTA-Koordination: siehe Ganztagskoordination

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GTA: siehe (Ganztags­-)Angebot

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Halbtagsschule: Schule, in der die Schüler*innen nur vormittags unterrichtet werden

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Honorarkraft: siehe Angebotsleitung

 

Hort: auch Schulhort, ist eine meist kostenpflichtige, sozialpädagogische Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe vor allem in den sog. "neuen Bundesländern", die i.d.R. bis zur vierten Klasse besucht wird und die sowohl der Ganztagsbetreuung dient, als auch einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Sinne des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) verfolgt

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Individuelle Förderung: Vielzahl pädagogischer Innovationen mit denen versucht wird, den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen des Lernens sowie den individuell bevorzugten Lernstilen und Lerngeschwindigkeiten von Schüler*innen besser gerecht zu werden, wobei alle Aktivitäten an der Schaffung anregender Umgebungen des Lernens und Lebens ansetzen, die soziale Anerkennung der Individuen in den für sie relevanten Gruppen unterstützen und den Schüler*innen helfen, ihr Leben selbstständig zu meistern

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Innerschulische Kooperation: meint die Zusammenarbeit von Lehrkräften und anderen Akteur*innen innerhalb von multiprofessionellen Teams (Erzieher*innen, Schulsozialarbeit, weiteres pädagogisch tätiges Personal u.ä.) innerhalb der Ganztagsschule bzw. Schulen mit Ganztagsangeboten

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Integratives Organisationsmodell: meist ein an gebundenen Ganztagsschulen vorfindbares Modell, bei dem unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote eng verzahnt sind, der Schulalltag ganzheitlich betrachtet und rhythmisiert wird und alle Elemente zu einem Gesamtkonzept verwoben sind

 

Interprofessionelle Kollegialität: berufsbezogenes Anerkennungsverhältnis in multiprofessionellen Teams, bei dem sich die beteiligten Akteur*innen sowohl als Kolleg*innen wahrnehmen und zusammen einen Blick auf ihre Praxisgestaltung einnehmen, als auch die Unterschiedlichkeit ihrer spezifischen Berufsbilder, Handlungslogiken, Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche verstehen und akzeptieren

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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“: auch IZBB, Investitionsprogramm mit einem Umfang von 4 Milliarden Euro, mit dem zwischen 2003 und 2009 der bedarfsgerechte Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen in den Bundesländern gefördert wurde, was sowohl der Aufbau neuer Ganztagsschulen, die Umwandlung von bestehenden Schulen in Ganztagsschulen, die Schaffung zusätzlicher Plätze an bestehenden Ganztagsschulen oder die qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten umfassen konnte, wobei vor allem bauliche Maßnahmen und die Zusatzfinanzierung zu den Eigenaufwendungen in den Ländern finanziert wurden

 

IZBB: siehe Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“

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Kombi-Modell: vor allem in den sog. "neuen Bundesländern" historisch gewachsenes Modell von Grundschule und angeschlossenem Hort, dass vor allem in jenen Bundesländern die Definition von offenen Ganztagsschulen erfüllt, welche die Minimaldefinition der Kultusminister*innenkonferenz übernommen haben, sofern zwischen beiden Einrichtungen ein konzeptioneller Zusammenhang besteht

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Kooperationsvereinbarung: enthält wesentliche Eckpunkte der Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischem Partner, bspw. Grundlagen und Ziele der Zusammenarbeit, Vertragspartner und Laufzeit der Vereinbarung, eingesetztes Personal, Umfang und Vergütung der Beschäftigung, Umfang der Angebote, benötigte Ressourcen und Räume, Hinweise zu Versicherungs- und Datenschutz, Aufsicht und Haftung, Zusammenarbeit mit Ämtern und Gremien sowie Angaben zur Qualitätssicherung und Evaluation

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Kooperative Lernformen: Interaktionsformen, bei denen Lernende in Kleingruppen Kenntnisse sowie Fertigkeiten aktiv, selbstständig und sich gegenseitig unterstützend erwerben

 

Kursleitung: siehe Angebotsleitung

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Kostenträger: siehe Sachaufwandsträger

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Leitbild: gemeinsames pädagogisches Grundverständnis in Kurzform (auch als Set von max. zehn Leitsätzen und ergänzt durch ein Logo) als Idealbild einer Schule, das die normativen Ziel- und Wertvorstellungen der Schulgemeinschaft für die Gestaltung des schulischen Zusammenlebens und -arbeitens zum Ausdruck bringt und als Teil des Schulprogramms alle schulischen Bereiche, also auch den Ganztag, durchzieht, bspw. die Trias „Miteinander“, „Möglichkeiten“ und „Medien“

 

Leitung des Ganztags: bündelt alle Belange, die ganztägige Angebote betreffen, darunter finanzielle, personelle und konzeptionelle Fragen, und trägt die letzte Verantwortung (1)

 

Lernen im Ganztag: auch LIGA, länderübergreifendes Programm zur Qualitätsentwicklung von Ganztagsschulen, dass die Zusammenarbeit von Schulaufsicht und Schulleitungen in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin (bis 2019) stärken will

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Lernkultur: umfasst im Kontext der Ganztagsschule die Veränderungen von Lehren und Lernen in Unterricht und Angeboten wie die Stärkung des selbstständigen und selbstverantwortlichen Lernens, die Rhythmisierung und Verzahnung von Unterricht und Angeboten sowie die stärkere Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Interessen der Schüler*innen

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Lernzeit: beschreibt eine Zeit, die in den Unterricht integriert oder in zusätzlichen Angeboten den Schüler*innen die Möglichkeit gibt, selbstständig, eigenverantwortlich und ggf. auch angeleitet durch Mitschüler*innen oder Lernbegleiter*innen Hausaufgaben oder (Übungs-)Aufgaben zu erledigen, sich Lerninhalte wie verpassten Unterrichtsstoff anzueignen oder sich auf Leistungskontrollen vorzubereiten

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LIGA: siehe Lernen im Ganztag

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Management: meint als eine Leitungsaufgabe von Schulleitungen die Organisation, Koordination und effiziente sowie effektive Nutzung der sachbezogenen Ressourcen einer Schule und umfasst Domänen wie Betriebsleitung, Projektmanagement, Budgetmanagement, Konfliktmanagement, Gesundheitsmanagement oder Change Management

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Mittagsband: auch Mittagsfreizeit, ist das Bindeglied zwischen den Vormittags- und den Nachmittagsaktivitäten, das neben dem Mittagessen auch Bewegungspausen, freizeitpädagogische Angebote (gelenkt und/oder ungelenkt), Hausaufgabenbetreuung und/oder Lernzeiten umfassen kann

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Mittags-/Übermittagsbetreuung: Form der Ganztagsbetreuung, die rechtlich und konzeptionell weder der Schule noch der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet werden kann, vorrangig sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtet ist und in Bayern bspw. an mindestens 4 Tagen bis mindestens 14 Uhr und in verlängerter Variante bis mindestens 15:30 Uhr besteht

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Mittagsfreizeit: siehe Mittagsband

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Multiprofessionelle Kooperation: bezeichnet die Zusammenarbeit von Pädagog*innen (u.a. Lehrkräfte, Erzieher*innen), Fachkräften (u.a. Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen), Angebotsleitungen und/oder weiterem pädagogisch tätigen Personal mit dem Ziel des Austauschs, der Arbeitsteilung oder der Ko-Konstruktion über und von Inhalten und Strukturen des Ganztags

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Offene Ganztagsschule: auch OGS/OGTS, Schule, an der die Schüler*innen auf Wunsch freiwillig an den Ganztagsangeboten teilnehmen können

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OGS/OGTS: Abkürzung für eine offene Ganztagsschule

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Organisationsform: üblicherweise werden Ganztagsschulen nach dem Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme der Schüler*innen unterschieden in offene, teilgebundene und gebundene Ganztagsschulen 

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Öffnung von Schule: Vielzahl von Maßnahmen der Integration von Schulen in ihr lokales Umfeld sowie ihrer bildungsbezogenen Kooperation mit außerschulischen Partnern, mit dem Ziel der Bereitstellung von Ganztagsangeboten

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Pädagog*innen: pädagogisch qualifiziertes Personal, das mit Kindern und Jugendlichen arbeitet – unabhängig davon, ob es sich um Lehrkräfte, Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen oder andere pädagogische Professionen handelt (1)

 

Pädagogisches Konzept: siehe Schulkonzept

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Personalschlüssel: definiert, wieviele Kinder auf eine theoretische Vollzeitstelle kommen, meist als Zahlenverhältnis „1:n“ angegeben

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Qualitätsrahmen: i.d.R. standardisierte Selbstevaluationsinstrumente für Schulen, welche Qualitätsstandards als Basistsandards und Indikatoren bzw. Anhaltspunkte eines guten Ganztags in den Bundesländern definieren und mit deren Hilfe sowohl der IST-Stand als auch Entwicklungspotentiale des Ganztags ausgelotet werden können

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Rahmenvereinbarungen: Vereinbarungen auf Landesebene, welche die Interessen von Dachverbänden und Organisationen bei der Gestaltung des Ganztags berücksichtigen sollen, die multiprofessionelle Zusammenarbeit regeln und Ver­ab­redungen zu einer gemeinsamen Qualitäts­ent­wicklung enthalten, bspw. mit den Verbänden der Bibliotheken, Landessportbünden, Landesmusikräten, Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, Landesvereinigungen Kulturelle Jugendarbeit oder Museen

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Rhythmisierung: methodische Strukturierung der internen Lernstruktur innerhalb des Unterrichts und der Lernblöcke nach dem Biorhythmus der Schüler*innen durch den Wechsel von Anspannung und Entspannung auf körperlicher und geistiger Ebene, Lernen und Freizeit, strukturierten Phasen und Freiarbeit sowie Einzel- oder Gruppenarbeit

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Sachaufwandsträger: auch Kostenträge oder Schulträger, kommunale Körperschaft (Gemeinde, Kreis), seltener auch das Land, bei Schulen in freier Trägerschaft entweder gemeinnützige Körperschaften (vor allem die Kirchen und nichtkonfessionell gebundene Träger) oder Privatpersonen, die im Schulwesen alle ordentlichen Aufwendungen außerhalb der Personalkosten übernehmen, wie bspw. die Errichtung von Räumen, Unterhalt, Verwaltung oder die Bereitstellung von Materialien für den Ganztag

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Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO): Verordnung, welche zur Verfügung stehende Fördermittel an Schulen mit Ganztagsangeboten gewährt und auf die Unterbreitung unterrichtsergänzender sowie differenzierender Lernangebote abzielt

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Schule mit Ganztagsangeboten: spezifische Terminologie in einigen Bundesländern wie Sachsen, Brandenburg und Hessen, um die Freiwilligkeit der Teilnahme an den Ganztagsangeboten der offenen Ganztagsschulen zu betonen

 

Schulentwicklung: aktiv initiierte, zielgerichtete Prozesse von Schulen, die einen Wandel mit sich bringen sollen, meist auf der Ebene der Schulorganisation (Organisationsentwicklung), der Lernkultur in Unterricht und Schule (Unterrichtsentwicklung) und der Mitarbeitenden (Personalentwicklung)

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Schulhort: siehe Hort

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Schuljugendarbeit: ein Angebot für Schüler*innen der Sekundarstufe I, das in den Bundesländern Sachsen und Thüringen über Förderrichtlinien konzeptionell verankert ist und dort eine außerunterrichtliche, freiwillige und verlässliche Jugendarbeit durch Kooperationspartner jedoch in Verantwortung der Schule bedeutet, die der Gestaltung der Schule als Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum dient und die Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft sowie die Erziehung und Bildung entsprechend den individuellen Fähigkeiten und Neigungen fördert

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Schulkonzept: auch pädagogisches Konzept, beinhaltet schulpädagogisch begründete Arbeitsformen und Organisationsstrukturen, die die einzelnen Lern- und Erziehungsansätze sowie die innere Organisationsstruktur einer Schule ausmachen und sollte als Ausdruck des pädagogisch-konzeptionellen Selbstverständnisses die Basis aller weiteren schulischen (Sub-)Konzepte sein wie dem Raumnutzungskonzept, dem Digitalisierungskonzept oder auch dem Ganztagskonzept

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Schulkultur: beschreibt das Zusammenspiel der geltenden Normen und Werte, dem Verhalten aller schulischen Beteiligten, deren Empfinden und den an der Schule vorhandenen materiellen und strukturellen Vergegenständlichungen sowie deren Symbolgehalte

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Schulnetzwerk: Zusammenschluss verschiedener Organisationen/Akteur*innen mit gleichen Zielen, Interessen, Normen und Werten zu einem Handlungskollektiv, in dem gemeinsam, meist kooperativ daran gearbeitet wird, innovative Problemlösungen anzugehen, um sich auf diese Weise weiterzuentwickeln und einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen

 

Schulprofil: hebt als „Gesicht“ der Schule das Besondere, Charakteristische, die Traditionen und Schwerpunkte einer bestimmten Schule hervor, welches diese Schule von anderen Schulen gleichen Typs unterscheidbar macht und drückt aus, wie eine Schule von außen wahrgenommen wird, beziehungsweise wie sich eine Schule selbst einschätzt, bspw. ein Fokus auf MINT, Sprachen, Sport, Berufsorientierung oder ein besonders vielfältiges Ganztagsangebot

 

Schulprogramm: beinhaltet Bestandsaufnahmen über die Grunddaten einer Schule, also das allgemeine Schulleben, die kulturellen und ganztägigen Aktivitäten, benennt pädagogisch intendierte und perspektivische Entwicklungsziele für die Zukunft in einem Maßnahmenplan und macht Aussagen über die Art und Weise der angestrebten Evaluation für die einzelnen Maßnahmen

 

Schulträger: siehe Sachaufwandsträger

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Servicestellen „Ganztägig Lernen“: regionale Unterstützungsstrukturen in allen 16 Bundesländern, die zwischen 2004 und 2015 aus dem Begleitprogramm „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ gefördert wurden, um den nachhaltigen Einsatz der Mittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ zu gewährleisten

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Sozialindex: soll zum einen als statistische Messgröße die soziale Ungleichheit in der Zusammensetzung von Bildungseinrichtungen aufzeigen und wird zum anderen als Instrument genutzt, diesen systematischen Kontextbedingungen mit einer ungleichen Ressourcenzuteilung entgegenzuwirken, bspw. durch zusätzliche sächliche, personelle oder finanzielle Ressourcen

 

Sozialraum: meint sowohl in einem sozialgeografischen Sinne den Raum, in dem die Schule liegt (bspw. Stadtteil, Dorf, Region) inkl. seiner Merkmale (bspw. Infrastruktur, Sozialstruktur, Demografie, außerschulische Partner), als auch in einem individuellen, subjektiven Sinne den Lebensraum der Kinder und Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Schule (bspw. Aneignungsräume, Erfahrungsräume, zurückgelegte Wege), der nicht mit dem geografischen Raum identisch sein muss

 

Sozialraumanalyse: meint die methodisch gestützte Erhebung und Auswertung sowohl von quantitativen Sozial-Strukturdaten (Zahlen, Daten, Fakten) und die Analyse der strukturellen Bedingungen der Schulumgebung, als auch von qualitativen, subjektiven Deutungen und Lebensgefühlen der Kinder und Jugendlichen mittels Methoden der Lebensweltanalyse (bspw. Nadelmethode, Autofotografie, Begehungen)

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Sportartenliste: umfasst eine Auswahl von Sportarten für die Gestaltung von Ganztagsangeboten, welche mit der sächsischen Unfallkasse abgestimmt ist und als Orientierung bzw. Empfehlung für die Schulen dienen soll

 

StEG: siehe Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen

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Steuergruppe: Zusammenschluss von Funktionsträger*innen, die für die Konzeption und Umsetzung eines spezifischen Entwicklungsbereichs, wie dem Ganztag, mitverantwortlich sind (1)

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Steuerung: meint als eine Leitungsaufgabe von Schulleitungen die Lenkung und Kontrolle von Prozessen mithilfe von Entscheidungen und Anweisungen

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Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen: auch StEG, systematische, länderübergreifende Längsschnittuntersuchung in den Jahren 2005 bis 2019 unter Beteiligung aller 16 Bundesländer, die empirische Daten zu Struktur, Entwicklung und Wirksamkeit von schulischen Ganztagsangeboten erhoben hat

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Supervision: professionelle, berufsbegleitende Unterstützung von Lehrkräften und (pädagogischem) Personal durch speziell geschulte Personen, um eine selbstreflexive Thematisierung und Bearbeitung von Fragen, Problemfeldern, Konflikten und Fallbeispielen aus dem beruflichen Alltag zu fördern

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Takt: bezeichnet die gleichbleibende, schuleinheitlich festgelegte, zeitliche Strukturierung des Tages bzw. die Abfolge und Dauer von Unterrichtsstunden- bzw. Lernblöcken, Pausen, Mahlzeiten und außerunterrichtlichen Angeboten (bspw. 30, 45, 60 oder 90 Minuten)

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Teamarbeit: bedeutet, dass sich Lehrkräfte in ihren Fächern, Klassen und Jahrgängen, in denen sie unterrichten, regelmässig zusammen über Schüler*innen austauschen und gemeinsam Projekte und Unterrichtsvorhaben durchführen

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Teilgebundene Ganztagsschule: Schule, an der sich ein Teil der Schüler*innen (z.B. einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen) verpflichtet, an den Ganztagsangeboten teilzunehmen; in manchen Bundesländern, z.B. in Hamburg, meint dies eine verpflichtende Teilnahme an bestimmten Tagen

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Teilnahmebreite: auch Teilnahmeprofil, meint, an welchen (unterschiedlichen) inhaltlichen Angeboten die Schüler*innen teilnehmen

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Teilnahmedauer: meint, über welchen Zeitraum (in Schulhalbjahren) die Schüler*innen die Angebote ihrer Schule nutzen

 

Teilnahmeintensität: meint, an wie vielen Tagen in der Woche die Schüler*innen die Angebote ihrer Schule nutzen

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Teilnahmeprofil: siehe Teilnahmebreite

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Teilnahmequote: drückt aus, wieviel Prozent der Schüler*innen bezogen auf eine Grundgesamtheit (bspw. alle Schüler*innen der Schule, der Kommune, des Bundeslandes) an den Ganztagsangeboten teilnehmen

 

Träger: Institutionen bspw. der Kinder- und Jugendhilfe oder der Kirche, die für die Errichtung, den Unterhalt und die Verwaltung des Ganztags zuständig sind und die Pädagog*innen und/oder das weitere pädagogisch tätige Personal beschäftigt

 

Ungelenkte Freizeit: meint die individuell gestaltbare Freizeit mit begleitender Aufsicht, bei der Schüler*innen selbstständig über die Nutzung von Flächen und Räumen in der Schule und im Schulgelände entscheiden können, bspw. die Nutzung des Ruheraums, der Bibliothek, der Spielothek, des Bauraums, sich Bewegen im Freien oder das freie Spiel

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Unterrichtsergänzend: bedeutet, dass Aktivitäten und Angebote außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden und dazu dienen, den Bildungsprozess zu ergänzen (nicht zu verlängern) und den Schüler*innen eine Mischung aus zusätzlichen, individuellen Lern- und Fördermöglichkeiten, sozialen Erfahrungen, persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten und (ungelenkten) Freizeitangeboten zu bieten

 

Verschränkte Ganztagsschule: Bezeichnung für die gebundene Ganztagsschule in Österreich

 

Verzahnung: Verbindung des Unterrichts mit den Ganztagsangeboten, die auf personeller, inhaltlicher, methodisch-didaktischer Ebene oder über Regeln und Rituale erfolgen kann

 

Volle Halbtagsschule: spezifische Terminologie in einigen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz und meint eine ganztägig arbeitende Grundschule mit festen Öffnungszeiten, die gemäß ihrem pädagogischen Konzept an mindestens drei Tagen in der Woche zusätzlich zum Unterricht weitere pädagogische, den Unterricht ergänzende Angebote in den Tagesablauf integriert

 

Vollgebundene Ganztagsschule: siehe gebundene Ganztagsschule

 

Weiteres pädagogisch tätiges Personal (wptP): heterogene Gruppe von Personen, die über keine pädagogische Ausbildung im engeren Sinne verfügen und Aufgaben im Ganztag übernehmen

(1) Wissenschaftsgeleiteter Qualitätsdialog (QUAD) (2021): Sechs Broschüren. URL: https://www.ganztagsschulen.org/de/qualitaetsdialog/qualitaetsdialog_node.html (Zugriff am 06.03.2022).

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