Ein Unterstützungssystem für Schulen mit Ganztagsangeboten in Sachsen
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die verbindliche Buchung für Sie durchgeführt hat. Sollte dieses Datum vor der Anmeldefrist für die Veranstaltung liegen, beginnen die vierzehn Tage ab dem Ende der Anmeldefrist. Sie haben die Richtigkeit der von Ihnen angegeben Mailadresse sicherzustellen. Eine falsche Mailadresse hat keine aufschiebende Wirkung für die Widerrufsfrist. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
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Ganztagsschulverband Sachsen, E-Mail: buelau@ganztagsschulverband.de
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mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sollten Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist Ihre Anmeldung bis vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich annullieren, so werden 80% der Gebühren rückerstattet. In allen anderen Fällen bleiben Ihre finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich bestehen.
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Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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Zahlungsziel
Das Zahlungsziel beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die verbindliche Buchung für Sie durchgeführt hat. Sollte dieses Datum vor der Anmeldefrist für die Veranstaltung liegen, beginnen die vierzehn Tage ab dem Ende der Anmeldefrist. Sollte das Zahlungsziel verstreichen, so werden Mahngebühren für die elektronische oder postalische Zahlungserinnerung fällig.