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Ausschreibung Modellprojekt "Ganztagspiloten"

Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Ganztagsförderungsgesetz hat den Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen zum Ziel. Aufwachsend ab dem Jahr 2026 wird ein Rechtsanspruch von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe auf Förderung in der Kindertagesbetreuung eingeführt. Dies wird Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von Schule und Hort haben. Der Sächsische Landtag nimmt diese Entwicklung auf und hat ein Modellprojekt „Ganztagspiloten“ im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen etabliert, mit dem Erfahrungen hinsichtlich der Ausgestaltung der engeren Kooperation von Schule und Hort gesammelt werden sollen. Darin ist formuliert:


„Das Modellprojekt ‚Ganztagspiloten‘ wird für bis zu 40 Klassen der Primarstufe (...) ausgeschrieben und hat eine Laufzeit von vier Schuljahren...“


Ziel des Modellprojektes ist es, verbindliche Formen des rhythmisierten Ganztages in der Kooperation von Schule und Hort zu erproben und dabei schulspezifische Erfahrungen zu sammeln. Für den definierten Zeitraum der täglich verpflichtenden Teilnahme erfolgt für die teilnehmenden Klassen keine Erhebung von Hort-Elternbeiträgen. Grundschulen, Förderschulen, Gemeinschaftsschulen oder Oberschulen, die mit genau einem Hort kooperieren, können sich für Klassen der Primarstufe um die vierjährige Teilnahme mit einem Start des Modellprojektes zum Schuljahr 2022/23 bewerben. Dabei sind sehr schulspezifische Konstellationen möglich, etwa

  • die Teilnahme einer Klasse der Schule über vier Jahre aufwachsend,

  • die vierfach wiederholte Teilnahme einer bestimmten Klassenstufe der Schule,

  • die Teilnahme aller Klassen einer Schule über vier Jahre herauswachsend. Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Teilnahme:

  • Schule und Hort befinden sich an einem Standort (Campus);

  • Zustimmung von Schul- und Hortträger;

  • Beschluss der Schulkonferenz unter Beteiligung des Hortes zur Teilnahme an dem Modellprojekt;

  • gemeinsam mit dem Hort abgestimmtes, rhythmisiertes Konzept, das auf einer Kooperationsvereinbarung beruht;

  • Umsetzung im Rahmen der gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen und unter Vorhalten der vor Ort üblichen Öffnungszeiten am Standort (insbesondere unter Beibehaltung der bisherigen Arbeitsvolumina von pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften sowie der Berücksichtigung von GTA);

  • verbindliche Kernzeit mindestens von 8 Uhr bis 15 Uhr, in der die Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klasse(n) zur Teilnahme am rhythmisierten Ganztag verpflichtet sind;

  • für die Zeit der verpflichtenden Teilnahme (Kernzeit) wird für Hortzeiten im Umfang von 3 Betreuungsstunden kein Elternbeitrag erhoben.

Schulen in freier Trägerschaft werden im Verhältnis der Zahl der Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Zahl der Schulen in freier Trägerschaft der betreffenden Schularten berücksichtigt. Für das Modellprojekt wird eine Prozessbegleitung etabliert, die den Schulen und Horten als Kooperationspartner unterstützend bei der Umsetzung zur Seite steht und das Gesamtprojekt in Abstimmung mit dem SMK steuernd begleitet. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden regelmäßige Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs zwischen den landesweit am Modellprojekt beteiligten Schulen und Horten realisiert sowie Erhebungen und eine Evaluation durchgeführt. Grundlage der Bewerbung (siehe Bewerbungsformular) ist ein von der Schulkonferenz bestätigter konzeptioneller Rahmen zum „rhythmisierten Ganztag“, der neben den o. g. Voraussetzungen für die Teilnahme insbesondere Aussagen trifft zur

  • konkreten Ausgestaltung der Rhythmisierung in der gemeinsamen Abstimmung von Schule und Hort unter Einbeziehung der individuellen Förderung sowie von Ganztagsangeboten bei Aufrechterhalten der vor Ort üblichen Gesamtöffnungszeiten am Standort von Schule und Hort;

  • Information der Eltern und zum ggf. erforderlichen Auswahlprozess mittels Losverfahren hinsichtlich der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, sofern das Interesse die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt;

  • schriftlichen Zustimmung von Schul- und Hortträger.

Bewerbungen sind bis zum 30. April 2022 über die Schulaufsichtsbehörde an das Sächsische Staatsministerium für Kultus, Abteilung 4, Carolaplatz 1, 01097 Dresden zu senden. Alle Bewerber erhalten bis Ende Mai 2022 eine Rückmeldung. Die für das Modellprojekt ausgewählten Standorte (Schule und kooperierender Hort) werden Ende Juni 2022 zu einem Auftakt eingeladen. Mit dem Einreichen einer Bewerbung ist kein Anspruch auf Teilnahme verbunden. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage eines objektiven Kriterienkataloges und der verfügbaren Haushaltsmittel.


Anschreiben und Bewerbung

Anschreiben und Bewerbung zur Ausschreibung Ganztagspiloten final.docx
.pdf
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