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Die bildungspolitischen Vorstellungen der Parteien in Sachsen zum Thema Ganztagsschulen

Aktualisiert: 19. Jan.


Von Charlotte Henningsen, Christoph Wunsch und Pauline Schubert


Ergebnisse der Landtagswahl 2019

DIE KOMMENDEN LANDTAGSWAHLEN UND DER BLICK ZURÃœCK

Am 1. September 2024 findet die nächste Landtagswahl in Sachsen statt. Auch das Thema Ganztag dürfte bei Bildungsfragen wieder eine Rolle spielen. Grund genug, einen Blick zurückzuwerfen und sich noch einmal genau anzusehen, wie die sechs wähler*innenstärksten Parteien in Sachsen ihre Ideen zum Thema Ganztag zur Landtagswahl 2019 in den einzelnen Wahlprogrammen vorgestellt haben. Ebenso betrachtet werden die Ziele im Koalitionsvertrag und Maßnahmen, die im Landtag während Corona-Krise, dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und der darauffolgenden Wirtschaftskrise diskutiert wurden.


VORÃœBERLEGUNGEN: GANZTAG IN SACHSEN

Schulen mit Ganztagsangeboten werden auf Basis der bundesweiten KMK-Richtlinien als Schulen definiert, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich I,

  1. an mindestens drei Tagen pro Woche eine Beschulung und Betreuung von mindestens sieben Zeitstunden erfolgt,

  2. an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den Lernenden ein Mittagessen bereitgestellt wird,

  3. die Ganztagsangebote unter Verantwortung und Aufsicht der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation durchgeführt werden sowie

  4. in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Kultus 2021, S. 4)

Ganztag wird in voll gebundener, teilweise gebundener und offener Organisationsform angeboten. (vgl. ebd., S. 4f.) Nach Aussagen des sächsischen Kultusministers Christian Piwarz (CDU) bieten zwei Drittel der allgemeinbildenden Schulen in Sachsen ein offenes Ganztagskonzept und ein Drittel ein teil- oder voll gebundenes Modell an. (vgl. ebd. 2019, S. 1)


DIE BILDUNGSPOLITISCHEN VORSTELLUNGEN DER SECHS STÄRKSTEN PARTEIEN IN SACHSEN

Welche bildungspolitischen Vorstellungen mit dem Thema Ganztag in Sachsen zur Landtagswahl 2019 und in den darauffolgenden Debatten maßgeblich waren, werden wir im Folgenden vorstellen und einordnen. Dafür sehen wir uns vorrangig die Wahlprogramme zur Landtagswahl 2019 und ergänzend Grundsatzprogramme, weitere Entwürfe in Bezug auf die sächsische Schullandschaft sowie darauffolgende Debattenbeiträge in den Plenardiskussionen ab 2019 an.

Ganztag, so lässt sich bereits anhand der Auszählung des Begriffs in den Wahlprogrammen sagen, wird von den Parteien unterschiedlich stark thematisiert und gewichtet.


Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN

Alternative für Deutschland (AfD)

DIE LINKE

Freie Demokratische Partei (FDP)


ZUM KOALITIONSVETRAG ZWISCHEN CDU, SPD UND BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN (2019–2024) Bis hierher zeigten wir, welche Schwerpunkte die Parteien jeweils in Bezug auf Ganztag an sächsischen Schulen in ihren Wahlprogrammen gesetzt haben.

Die koalierenden Parteien CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen im sächsischen Landtag konnten sich für ihre Regierungsperiode von 2019–2024 auf folgende, im Koalitionsvertrag festgehaltene Punkte und Maßnahmen einigen: Zunächst ist allen drei Parteien wichtig, dass die Ganztagsangebote in Sachsen weiter ausgebaut, dafür externe Partner verstärkt eingebunden und mit ihnen herausgehobene Projekte initiiert (Umweltschutz, Unternehmertum, Konzepte für kulturelle Bildung) werden. (vgl. o.A. [Gemeinsam für Sachsen. Koalitionsvertrag 2019–2024] 2019, S. 8, 21) Ein zentraler Aspekt im Koalitionsvertrag ist die Ermöglichung der Rhythmisierung des Schulalltags. Im Grundschulbereich sollen dafür Hort, Ganztagsangebot und Schule besser miteinander verzahnt werden (vgl. ebd., S. 6, 8) – auch im Sekundarbereich soll ein flexibler Unterrichtsablauf mit Ganztagsangeboten ermöglicht werden (vgl. ebd, S. 8.). Schulen, die ein solches Modell anbieten, will die Koalition aktiv mit finanziellen Mitteln unterstützen. (vgl. ebd.)

Um diesen Entwicklungsprozess zu begleiten, richtete das Landesamt für Schule und Bildung beispielsweise eine Servicestelle ein, die Schulen Material bereitstellen soll, um Qualitätsstandards für die schulindividuelle Ausgestaltung der Ganztagsangebote zu etablieren (vgl. Servicestelle Ganztag 2023) und anhand von vier Qualitätsbereichen (Lehren und Lernen, Schulkultur, Kooperation sowie Management und Führung) weiter zu optimieren. (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Kultus 2019, S. 5) Im Wesentlichen besteht die Servicestelle personell allerdings aus den drei Referentinnen, die bisher an den drei LaSuB-Standorten für das Thema Ganztag als fachlich-pädagogische Beraterinnen zuständig waren. Ergänzt werden diese drei Stellen – es handelt sich um keine Vollzeitstellen trotz fast 1.500 Schulen – um eine Leitungsposition, welche nun die Aufgaben der Evaluation und der Qualitätssicherung und -entwicklung übernehmen soll. Noch im Jahr 2022 waren allein für diese Aufgabe ganze vier Personen in der Servicestelle tätig und in der Zeit davor zwei Mitarbeiter der TU Dresden. Die laut Koalitionsvertrag neu eingerichtete Servicestelle verfügt also insgesamt über viel zu wenige personelle Ressourcen angesichts der Vielzahl der Schulen und Aufgaben.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag wird ersichtlich, dass der Fokus auf den Ausbau eines umfassenden und flexiblen Einsatzes von Ganztagsangeboten gesetzt wird, welche nun verstärkt in rhythmisierter Form gefördert werden sollen. Dabei tritt das Konzept der Ganztagsschule zugunsten von freiwilligen Ganztagsangeboten in den Hintergrund. Die einzige Ausnahme ist das Modellprojekt „Ganztagspiloten“.

„Das Modellvorhaben »Ganztagspiloten« zielt darauf, einen für Sachsen modellhaften Schulentwicklungsprozess an [elf] ausgewählten Standorten voranzubringen, in dem die Angebote Schule, Hort und Ganztag im Interesse der Schüler:innen und Erwachsenen besser miteinander verzahnt und im Alltag rhythmisiert werden. Die Entwicklungsprozesse an den Standorten werden [durch die evangelische Hochschule Dresden] wissenschaftlich begleitet. (ehs Dresden, o.J.)

Als ein zentrales Ergebnis dieses Modellvorhabens soll der bestehende Qualitätsrahmen Ganztagsangebote durch schulspezifische Qualitätsrahmen für die Grundschule und für die weiterführende Schule fortentwickelt werden.

Zur Stärkung der Infrastruktur der Schulen mit GTA hat das sächsische Kabinett die Förderrichtlinie Ganztagsinvestitionen am 26.09.2023 verabschiedet, um derlei Vorhaben finanziell zu unterstützen und auf den Weg zu bringen. (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Kultus 2023)


FAZIT: WAS ZU SAGEN (UND ZU TUN) BLEIBT

2021 wurde bundesweit erstmals ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich beschlossen, welcher ab 2026 schrittweise eingeführt werden soll. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2021) Wie sich bei allen vorgestellten Parteien zeigte, wurde das Konzept Ganztag zur Landtagswahl 2019 ebenfalls vorrangig im Primarbereich thematisiert. Daraus resultiert eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Hort, der an den sächsischen Grundschulen als Betreuungsmöglichkeit von besonderer Bedeutung ist: Dies hängt auch mit dem historischen Betreuungsbedarf in der ehemaligen DDR zusammen. (vgl. Böttcher & Gebauer 2020)

Unsere Auswertungen haben zudem gezeigt, dass die regierenden Parteien mit ihren Wahlprogrammen 2019 und mit ihrem Regierungshandeln die Rahmenbedingungen für schulische Ganztagsangebote verbessern möchten. Erste Maßnahmen zur Absicherung des zukünftigen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wurden ergriffen. Erkenntnisse für eine bessere Kooperation von Grundschule und Hort sollen durch das Modellprojekt „Ganztagspiloten“ gewonnen werden. Für die laufenden Kosten der Ganztagsangebote stagniert dahingegen das landesweite Budget seit 4 Jahren auf fast unverändertem Niveau, was unter Berücksichtigung von Ganztags-Ausbau, höherer Schüler*innenzahl und Kosteninflation für immer größere Herausforderungen bei der Rekrutierung der benötigten externen Honorarkräfte führt. Auch die neu eingerichtete Servicestelle Ganztag ist bisher nur eine Neuzuordnung der bestehenden Referentinnenstellen unter einem neuen Namen. Hier braucht es unbedingt mehr personelle Ressourcen.

Zudem hat der Sächsische Rechnungshof sich in seinem Jahresbericht 2022 mit der Förderung der Ganztagsangebote beschäftigt und kommt zu folgenden Ergebnis:

  • „Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Ziele das SMK mit der Förderung verfolgt.

  • Der Finanzbedarf für Ganztagsangebote ist dem SMK derzeit mangels vorhandener Daten nicht bekannt.

  • Die allenfalls kursorische Kontrolle der Verwendung der staatlichen Mittel durch die SAB lässt keine Aussagen zur Wirkung zu.“ (Sächsischer Rechnungshof 2022, S. 127)

Entsprechend schlussfolgert er, dass das SMK seine „Zielstellung der Förderung präzisieren und angemessene Zielerreichungs- und Wirkungskontrollen […] durchführen“ (ebd., S. 129) und eine Bedarfersmittlung erstellen sollte, die tatsächliche Sachausgaben und personelle Bedarfe aufzeigt. Zudem sei die derzeitge Schülerpauschale als Förderinstrument ungeeignet. (vgl. ebd.)

Vor dem Hintergrund der in einem Jahr stattfindenden sächsischen Landtagswahlen und dem kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bleibt abzuwarten, ob sich die Parteien 2024 ambitioniertere Ziele setzen als 2019 und dabei die Prüfergebnisse des Sächsischen Rechnungshofs umsetzen. Vielleicht findet dann auch das Konzept der Ganztagsschulen größere Berücksichtigung, und nicht nur – wie bisher – die Bereitstellung von Ganztagsbetreuung bzw. Ganztagsangeboten. Dass der Ganztag innerhalb der bildungspolitischen Überlegungen eine zentrale Rolle spielen sollte, zeigen nicht zuletzt die entsprechenden Expert*innenempfehlungen zum Handlungsfeld „Lernen“ im Projekt Bildungsland Sachsen 2023, die die Bedeutung von Ganztag in der zukünftigen Bildungslandschaft besonders hinsichtlich der Aspekte Rhythmisierung, Flexibilisierung, Multiprofessionalisierung, der Erweiterung und besseren Funktionalisierung der Räumlichkeiten und einem zeitgemäßen Umgang mit Selbstlernzeiten (ehemals Hausaufgaben) betonen. (vgl. Expertenrat im Handlungsfeld „Lernen“ 2023, S. 3f., 9)


LITERATURVERZEICHNIS


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